


Heute ist Montag, der 06.02.2012 |
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Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen dürfen wir Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung erteilen.
Wir löschen die Daten unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für
eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht mehr vorliegen oder sie für
die im Vorigen genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Sie werden
über die weitergehende Verarbeitung unterrichtet, sobald dies ohne Gefährdung
des mit der Maßnahme verfolgten Zweckes möglich ist.